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Geltungsbereich: |
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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen von ColorMarkt.de - Jochen Günther ColorService & Vertrieb (JGCSV). Die JGCSV AGB haben Vorrang vor allen Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden. Letztere werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von JGCSV nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, unabhängig davon, ob in dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 310, 14 BGB. |
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Angebot und Vertragsabschluss: |
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2.1. Angebote von JTCSV sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt – unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen – erst mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder mit der Bestätigung des Auftrags durch JTCSV zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
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Angebot und Vertragsabschluss: |
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2.2. Für den Inhalt und die Ausführung des Vertrages sind die in einem beiderseitig unterschriebenen Vertragsdokument oder in einer Auftragsbestätigung von JTCSV spezifizierten Leistungen maßgebend. |
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Annahme der Bestellung: |
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Sobald Sie auf -Bestellung jetzt absenden!- klicken, wird Ihre Bestellung aufgegeben. Wir senden Ihnen dann eine automatisch generierte Email mit einer Bestellbestätigung zu. Der Kaufvertrag kommt zu Stande, wenn Sie von uns eine Email mit Versandbenachrichtigung zugesandt bekommen. Sollte wider Erwarten ein Artikel nicht ab Lager lieferbar sein, erhalten Sie von uns eine Email mit dem voraussichtlichen Versanddatum.
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Lieferbedingungen: |
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Lieferungen werden bei einem Rechnungsbetrag unter 5.000,- Euro grundsätzlich per UPS Standard Nachnahme geliefert.
Bei Bestellungen mit einem Rechnungsbetrag ab 5.000,- Euro erhalten Sie eine Proformarechnung die Sie zahlen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Ware geliefert. |
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Zahlungsbedingungen: |
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Rechungsbeträge sind bei Nachnahme bar oder im voraus per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
Wählen Sie Vorkasse als Zahlungsart, erhalten Sie ein Rechnung zugefaxt. Nach Eingang des Rechnungsbetrag auf unserem Konto wird die Ware ausgeliefert.
Bei Bestellungen von Bestellern die nicht aus Deutschland sind ist grundsätzlich nur Vorkasse möglich. Für Bestellungen aus der EU wird bei angabe einer EU-ID keine MwSt. berechnet. |
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Software-Schutzrechte: |
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An der von JGCSV gelieferten Software erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht. Die Übertragbarkeit der Nutzungsrechte an der Software sowie die Anfertigung von Sicherungskopien richtet sich im Einzelfall nach den Bestimmungen des Vorlieferanten bzw. Software-Herstellers, die der Softwarelieferung regelmäßig beiliegen. Der Kunde wird im Falle eines Weiterverkaufs der Software den Erwerber seinserseits auf die Geltung der Hersteller- Lizenzbestimmungen hinweisen. |
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Eigentumsvorbehalt: |
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9.1. JGCSV behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist JGCSV berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen. |
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Eigentumsvorbehal: |
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9.2. Der Kunde ist verpflichtet, JGCSV sofort zu benachrichtigen, falls Dritte die Kaufsache pfänden oder sonstwie in die Eigentumsrechte von JGCSV eingreifen.
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Eigentumsvorbehalt: |
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9.3. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des JGCSV -Rechnungsendbetrags einschließlich Mehrwertsteuer ab, die dem Kunden aus einer Weiterveräußerung gegen seine eigenen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung bis auf Widerruf berechtigt. JGCSV verpfl ichtet sich, von der Abtretung so lange keinen Gebrauch zu machen, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpfl ichtungen gegenüber JGCSV nachkommt, insbesondere nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so hat der Kunde auf Anforderung durch JGCSV die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt zu geben und alle zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen an JGCSV auszuhändigen. |
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Eigentumsvorbehalt: |
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9.4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für JGCSV vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, JGCSV nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt JGCSV das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. |
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Gerichtsstand: |
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Gerichtsstand ist München. |
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